Private Krankenversicherung und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine Verhaltenstherapie.
Die Höhe und der Umfang der Kostenerstattung richten sich jedoch nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen. Bitte fragen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung
bei Ihrer Krankenversicherung nach Ihren Versicherungsbdingungen und den Kosten, die die Versichung übernimmt. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse die Formulare für ambulante
Psychotherapie zusenden, die Ihre Kasse ggf. benötigt.
Die Kosten der
Behandlung richten sich nach der aktuell gültigen "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP).
Gesetzliche Krankenkasse
Ich habe seit
dem 01.11.2024 einen Kassensitz, daher kann ich problemlos mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Zunächst wird ein Termin für eine Psychotherapeutische Sprechstunde, entsprechend der seit dem 01. April 2017 geltenden Psychotherapie-Richtlinien, vereinbart.
Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich Sie kurz darüber informieren, was unter dieser Sprechstunde zu verstehen ist:
Die Sprechstunde (1-3 Termine à 50 Minuten) dient der Abklärung, ob eine Psychotherapie (bei mir oder jemand anderem) notwendig und sinnvoll ist. Eine entsprechende Einschätzung erhalten Sie schriftlich (auf dem Formular PTV 11) und, falls relevant, generelle Informationen zu Psychotherapie und dem weiteren Ablauf. Der Termin in der Sprechstunde ist aber nicht mit einem freien Therapieplatz gleichzusetzen, gleichzeitig aber auch Voraussetzung für eine Behandlung bei mir.
Sprechstundentermine biete ich nur nach Absprache an. Alternativ können Sie einen Termin (bei Verfügbarkeit) während der telefonischen Sprechzeiten meiner Praxis vereinbaren.
Die telefonischen Sprechzeiten der Praxis sind: Di 11:00-12:40 Uhr unter der Telefonnummer 0152-27021190
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie sich auch dafür entscheiden, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen - beispielsweise wenn Sie eine Verbeamtung anstreben oder Ihre Krankenversicherung aus anderen Gründen nicht darüber informieren möchten, dass Sie sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden. Mein Honorar richtet sich nach der jeweils gültigen "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP) und beläuft sich auf den 2,3-fachen Satz.
Soldaten
Soldaten können sich gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung und der Bundespsychotherapeutenkammer in
Privatpraxen behandeln lassen. Sie benötigen dafür eine Überweisung Ihres Truppenarztes sowie den Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung" (San/Bw/0218).
Beratung / Coaching
Therapeutische Gespräche ohne die Diagnose einer psychischen Störung sind keine Leistung, die die Krankenkasse übernimmt. Die
Kosten für die Beratungs- oder Coachinggespräche müssen Sie privat zahlen. Ich lege auch hier den 2,3-fachen Satz der "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP)
zugrunde.